Die 2023 in Kraft getretene Friedhofssatzung sieht auf Grund der geltenden Abfallvorschriften eine strikte Trennung der Abfälle vor. Nach Schaffung der dazu erforderlichen Voraussetzungen werden ab 1.APRIL nur noch RESTSTOFFABFÄLLE (Grabkerzen und sonstige Restabfälle) von der Friedhofsverwaltung entsorgt. Bei der Grabpflege anfallende Abfälle wie Blumentöpfe und Kisten aus PVC sowie Plastiktüten sind vom Grabnutzungsberechtigten bei der Abfallsammlung zu entsorgen.
R. Reinhardt
R. Reinhardt